Leistungen



Unsere Leistungen




Die Kosten der Hebammenhilfe werden von den Krankenkassen übernommen.


Die Abrechnung erfolgt direkt über uns mit den gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte müssen nicht in Vorleistung gehen. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein und begleichen diese nach Erstattung der Kosten.


Der erste Kontakt kann zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft stattfinden. Da aber auch unsere Kapazitäten schnell erschöpft sind, ist eine frühzeitige Anmeldung von Vorteil.